Genaue Regelungen zu Integration/Inklusion
Januar 13, 2010Integrativ geführte Gruppen haben keine gesetzliche Verankerung und unterliegen darum verschiedensten Interpretationen und Auslegungen. Eine transparente Ressourcen-Aufteilung fehlt, auch wenn diese Gruppenform nur als kurzfristige Übergangslösung gesehen wird, die vom Konzept der ‚Inklusionspädagogik’ – Weiterentwicklung der Integrationsbestrebungen, alle Menschen mit Beeinträchtigungen in einen Alltag für alle miteinzubeziehen – abgelöst werden soll.
Die Rahmenbedingungen zur Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen müssen in einem ExpertInnen-Kreis (DienstgeberIn, RegionalleiterIn, LeiterIn, PädagogIn, SonderpädagogIn, AssistentIn und Personalvertretung) genau geregelt werden.
Inklusionsarbeit darf auf keinen Fall zu einer Verschlechterung für die MitarbeiterInnen führen – keine Reduktion des Personals und keine Erhöhung der Kinderanzahl in den Gruppen!