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Das Wohl der MitarbeiterInnen steht im Mittelpunkt

Januar 13, 2010

Bei der pädagogischen Betreuung von Kindern aus prekären sozialen Verhältnissen bleiben die KollegInnen in den Wiener Kindergärten oft auf sich allein gestellt. Seit der Umstrukturierung der Wiener Kindergärten in eine eigene Magistratsabteilung gibt es in der Zusammenarbeit mit der MA 11 ein massives Kommunikationsproblem. PädagogInnen brauchen ein Mindestmaß an Informationen für die gemeinsame Sorge um jene Kinder, die in der Obhut der MA 11 stehen.

Viele KollegInnen unterlassen es immer öfter, begründete Verdachtsvermutungen zu melden, da sie persönlichen – verbalen und tätlichen – Angriffen der Eltern ausgesetzt sind. Die KollegInnen brauchen in Krisenfällen Soforthilfe, um mit solch schwierigen Situationen – zum Schutz der Kinder, aber auch zu Ihrem eigenen – besser umgehen zu
können.

Die notwendige und gesetzlich vorgeschriebene Zusammenarbeit der
MA 10 mit der MA 11 gehört neu definiert!

Qualifizierte Arbeit braucht Ressourcen

Januar 13, 2010

Zur Sicherstellung der Betreuungsqualität in den Wiener Kindergärten sind bestimmte Rahmenbedingungen unerlässlich:

a) Anpassung der Gruppengrößen an wissenschaftlich belegte Erkenntnisse

b) genügend Zeit für alle Aufgaben über die unmittelbare Arbeit mit Kindern hinaus

c) ausreichend Personal

d) leistungsgerechte, der Verantwortung entsprechende Entlohnung

Das verpflichtende Kindergartenjahr sowie der beitragsfreie Kindergarten sind grundsätzlich zu begrüßen. Um die Qualitätsstandards halten zu können müssen dafür allerdings auch die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden:

a) Reduzierung der max. Kinderanzahl in Regelgruppen auf 20 Kinder, in I-Gruppen auf 18 Kinder mit max. 4 Kindern mit Befund sowie in Kinderkrippen auf 14 Kinder – ohne Aufweichung durch Toleranzgrenzen und Ausnahmeregelungen.

b) Erhöhung der Kanzleistunden für LeiterInnen um 1 Stunde pro Gruppe und für Heilpädagogische Gruppen um mindestens 3 Stunden -  3 Kanzleistunden pro Haus kann nur eine Zwischenlösung sein. Berücksichtigung des administrativen Mehraufwands bei mehr als 2 Teilzeitkräften.

c) genügend Dienstposten für KindergartenpädagogInnen und -AssistentInnen.

Ausreichende Erhöhung und transparente Regelung der Krankenstands- und Betriebsführungsreserven. Erstellung eines umfassenden Personalentwicklungskonzeptes für alle Berufsgruppen.

d) Modernisierung/Anpassung des Gehaltsschemas an die massiv gestiegenen Anforderungen an alle Berufsgruppen und Integration der Zulagen in die Grundbezüge. Erhöhung der Einstiegsgehälter für BerufseinsteigerInnen sowie Berücksichtigung von Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für erfahrene KollegInnen.

Wer moderne Kindergärten will muss auch die Mittel dafür bereitstellen!